Ausstellungsrichtlinien

1.       Allgemeines

Der Erzgebirgische Rassekatzenverein Bernsbach e.V. veranstaltet jährlich mindestens eine internationale Rassekatzenausstellung. Die Veranstaltung wird als 2-Tages – Ausstellung am Wochenende durchgeführt, Termin und Ort werden auf unserer HP rechtzeitig bekanntgegeben. Die Ausstellung wird durch den ERKVB e.V. in eigener Regie durchgeführt.

Voraussetzung für die Ausschreibung als Internationale Ausstellung sind Meldungen von mindestens 100 Katzen je Ausstellungstag . Die Bewertung der Tiere erfolgt durch internationale Zuchtrichter. Es werden nur Richter zugelassen, die ihre Qualifikation nachweisen können. Das Urteil der Richter ist unanfechtbar. Jede bewertete Katze erhält eine Urkunde.

2.       Ausstellungsanmeldung

Teilnahmebedingungen:

Alle Mitglieder anderer Vereine sowie vereinslose Katzenbesitzer können bei uns ausstellen. Die Bewertung sowie der Ausstellungsablauf werden nach international üblichen Regeln für Katzenausstellungen vollzogen. Der ERKVB e.V. behält es sich vor, Anmeldungen ohne Begründung abzulehnen.

Anmeldung:

Anmeldungen sind bis zum Meldeschluss an die in der Ausschreibung genannte Meldestelle zu richten.

Für jedes Tier oder jeden Wurf, der bewertet werden soll, ist ein Anmeldeformular auszufüllen.

Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt schriftlich und  ist bei Tiereinlieferung vorzuweisen.

Mit der Meldung verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung der Meldegebühr. Die Bezahlung kann durch Überweisung auf das angegebene Konto der

 

Erzgebirgssparkasse:

IBAN:         DE09 8705 4000 3601 0013 30

BIC:            WELADED1STB  

 

oder durch Lastschrifteinzug, wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt, erfolgen.

Für alle nach Meldeschluss zurückgenommenen Meldungen erfolgt in der Regel keine Rückzahlung. Der Aussteller ist auch dann zur Zahlung der Meldegebühr verpflichtet, wenn er der Ausstellung fernbleibt.

Für den Nachweis der erfolgten Einzahlung ist der Aussteller verantwortlich.

Bei Ummeldung auf eine andere Katze nach Meldeschluss wird eine Gebühr von 6.00 € erhoben. Die Zahlung erfolgt am Einlass.

Die Ummeldung auf eine andere Klasse ist kostenlos.

Bei Wurfanmeldungen kann ein Kitten des Wurfes pro Ausstellungstag kostenlos bewertet werden.

Katzen

Zugelassen sind:

·         alle Katzen als Einzeltiere im Alter ab 12 Wochen

·         Würfe, mit oder ohne Muttertier, von mindestens 3 Jungtieren im Alter von mindestens 10. Lebenswoche bis zur Vollendung der 16. Lebenswoche

Nicht zugelassen sind:

·         Jungtiere unter 10 Wochen

·         tragende Katzen

·         Katzen mit Anomalien, kranke Katzen sowie von Parasiten befallene Katzen

·         folgende Katzenrassen:

Ø Manx

Ø Scotish Fold

Ø Highland Fold

Ø Dackelkatzen

Ø Pudelkatzen

Ø alle Defektmutationen

3.       Veterinärbestimmungen

Jede Katze muss eine gültige Impfung gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und Tollwut haben. Diese Impfungen müssen mindestens 28 Tage alt und dürfen höchstens 12 Monate vor Ausstellungsbeginn erfolgt sein. Die gültigen Impfausweise sind bei der Tiereinlieferung unaufgefordert vorzuweisen.

Es gilt folgende Ausnahme bei Jungtieren:

·       Würfe bedürfen der Erstimpfung für Katzenseuche und Katzenschnupfen

·       Würfe, die am Ausstellungstag noch jünger sind als 12 Wochen, benötigen noch keine Tollwutimpfung. Hier ist zwingend der Impfpass der Mutter vorzulegen, die einen gültigen Tollwutschutz haben muss

·      bei Jungtieren über 12 Wochen muss die Tollwutimpfung vor der 12. Woche erfolgt sein. Erfolgt die Impfung erst nach 12 Wochen, muss eine 21-tägige Wartezeit nach der Impfung eingehalten werden.

Ausländische Aussteller benötigen für die auszustellende Katze ein Gesundheitszeugnis.

Im Falle von zusätzlichen Auflagen des zuständigen Veterinäramtes, oder eines Kontrollbesuches durch den zuständigen Amtsveterinär sind dessen Anweisungen Folge zu leisten. Daraus entstehende Nachteile für den Aussteller können dem ERKVB e.V. nicht angelastet werden.

Eingangskontrolle:

Jede auszustellende Katze wird vor dem Einlass auf den Gesundheitszustand, Parasiten und Spuren von Parasiten (Flohkot) untersucht. Zur Ausstellung werden nur gesunde Katzen zugelassen. Kein Tier darf ohne Kontrolle des Tierarztes an der Ausstellung teilnehmen bzw. anwesend sein.

Wird an der Einlasskontrolle bei einer Katze Parasitenbefall oder eine ansteckende Krankheit festgestellt, so wird allen Tieren dieses Ausstellers der Zutritt zur Ausstellung verwehrt. Ein Ersatzanspruch an den ERKVB e.V. besteht nicht.

Tiereinlieferung: 

Samstags, von 7.30 – 9.30 Uhr

Sonntags, von 7.30 – 9.30 Uhr

4.       Ausstellungsregeln

Jede ausgestellte Katze erhält eine Ausstellungsnummer. Für jede angemeldete Katze steht ein Ausstellungskäfig zur Verfügung, es sei denn, der Veranstalter vergibt in Absprache mit dem Aussteller einen Käfig für mehrere Tiere.

Der Aussteller ist verpflichtet, seine Katzen während der gesamten Ausstellungsdauer im Käfig zu belassen. Es ist verboten, Tiere über Nacht in der Ausstellungshalle zu lassen. Die Katzen sind ausreichend zu versorgen und die Katzentoilette stets sauber zu halten. Katzen in den Käfigen sollten ständig beaufsichtigt werden. Bei Abwesenheit des Besitzers sollte eine Person seines Vertrauens damit beauftragt werden.

Der Käfig sowie der Standplatz sind nach der Ausstellung sauber zu verlassen. Bei entsprechender Verschmutzung kann der Veranstalter ein Strafgeld in Höhe der Meldegebühr in Rechnung stellen.

Es besteht Rauchverbot innerhalb der Ausstellungsräume bzw. der Richterräume.

5.     Sonstiges

Preisspenden:

Der Veranstalter nimmt Preisspenden dankend entgegen. Es wird gebeten, Spenden mit der Anmeldung abzugeben, damit der Spender im Ausstellungskatalog genannt werden kann.

Anzeigen im Katalog:

Sie haben die Möglichkeit, Anzeigen im Katalog zu veröffentlichen. Dazu sind Vorlagen bzw. Texte bis zum Meldeschluss an die Meldestelle einzureichen und die Kosten auf das genannte Konto zu überweisen. Die Preise betragen:

 

- 1 Seite   26.00 €

- ½  Seite   13.00 €

- ¼  Seite     8.00 € für private Anzeigen.

Haftung:

Sollte die Ausstellung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, können die Standgelder zur Begleichung von entstandenen Kosten herangezogen werden. Jede Haftung des Erzgebirgischen Rassekatzenvereins Bernsbach e.V., seiner Mitglieder und Beauftragten ist ausgeschlossen.

Jeder Aussteller haftet für die von ihm und seinen Tieren verursachten Schäden.

Übernachtungen:

Übernachtungen sind zu erfragen bei Herrn Marco Bärthel (Tel. 03771/217007)

Guten Erfolg wünscht die Ausstellungsleitung.

Gerichtsstand ist Aue/Sachsen.