
Internationale Katzenausstellung
Sehr geehrte Damen und Herren ,
der Erzgebirgische Rassekatzenverein Bernsbach e.V. veranstaltet eine Internationale Katzenausstellung zu der wir Sie recht herzlich einladen. Es ist eine 2-Tages-Ausstellung. Die Katzen können am Samstag und am Sonntag je zwei Bewertungen bekommen. Bitte kreuzen Sie umseitig an, an welchem Tag oder ob Sie an beiden Tagen teilnehmen werden,ebenfalls die Sonderschau.
Teilnahmebedingungen:
Aussteller aus allen Vereinen können bei uns ausstellen. Die Bewertung sowie der Ausstellungsablauf werden nach international üblichen Regeln für Katzenausstellungen vollzogen.
Anmeldung
Zur Anmeldung sind Katzen sowie Würfe von mind. 3 Jungtieren im Alter von 10 – 16 Wochen in Verbindung mit dem Muttertier zugelassen . Nicht zugelassen sind Jungtiere unter 10 Wochen, tragende Katzen ab 5. Woche, Katzen mit Anomalien, kranke Katzen sowie von Parasiten befallene Katzen. Weiterhin nicht zugelassen sind folgende Katzenrassen: Manx, Scotish Fold, Highland Fold, Cymric, Dackelkatzen, Pudelkatzen sowie alle Defektmutationen.
Für jede Katze und jeden Wurf ist je ein Anmeldeformular zu verwenden. Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller, daß er die Ausstellungsbedingungen anerkennt, daß keine Katze infektiös erkrankt ist und daß er die Anmeldung annulliert, falls eine solche Krankheit in seinem Bestand auftritt.
Jede Anmeldung wird durch die Meldestelle bestätigt. Die Bestätigung ist bei Tiereinlieferung vorzuweisen. Das Standgeld ist bis zum 10. Oktober 2003 auf das Konto des Erzgeb. R.-Katzenverein Bernsbach e.V. Kreissparkasse Aue-SZB Konto-Nr.3601001330 BLZ.87056000 einzuzahlen.
Bei Ummeldung auf eine andere Katze nach Meldeschluß wird eine Gebühr von 6.00 Euro erhoben. Zahlung bei Einlaß. Ummeldung auf eine andere Klasse ist kostenlos.
Veterinärbestimmungen
Jede ausgestellte Katze muß eine durch einen Impfpaß nachgewiesene Tollwutimpfung und eine Impfung gegen Katzenseuche und Schnupfen nachweisen. Diese Impfungen müssen mindestens 28 Tage alt und dürfen höchstens 12 Monate vor Ausstellungsbeginn erfolgt sein. Die gültigen Impfausweise sind bei der Tiereinlieferung unaufgefordert vorzuweisen.
Jungtiere, nicht älter als 4 Monate in der kleinen Jugend und Wurfklasse, die noch nicht im Besitz der o.g. Impfungen sind, benötigen ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, dieses darf nicht älter als 5 Tage sein.
Ausländische Aussteller benötigen für die auszustellende Katze ein Gesundheitszeugnis.
Eingangskontrolle
Jede auszustellende Katze wird vor dem Einlaß auf den Gesundheitszustand, Parasiten und Spuren von Parasiten (Flohkot ) untersucht. Zur Ausstellung werden nur gesunde Katzen zugelassen. Kein Tier darf ohne Kontrolle des Tierarztes in die Ausstellung gebracht werden.
Tiereinlieferung: samstags, von 7.00 – 9.30 Uhr
sonntags, von 7.30 – 9.30 Uhr
Ausstellungsregeln
Die Katzen dürfen nicht über Nacht in den Ausstellungsräumen verbleiben. Es besteht Rauchverbot innerhalb der Ausstellungsräume bzw. der Richterräume. Jeder Aussteller hat für Sauberkeit in und um seine Käfige zu sorgen. Die Tiere müssen innerhalb der Zeit von 9.00 – 18.00 Uhr in den Käfigen bleiben.Die Ausstellungsordnung kann auf Wunsch beim ERKV Bernsbach e.V. eingesehen werden.
Käfige
Die Käfige haben die Maße von ca. 70 x 70 x 70 cm. Die Aussteller werden gebeten, ihre Katzen in den Käfigen ständig zu beaufsichtigen.
Jury:
Die Beurteilung erfolgt durch eine internationale Jury.
Es werden nur Richter zugelassen, die ihre Qualifikation nachweisen können. Das Urteil der Richter ist unanfechtbar. Jede bewertete Katze erhält eine Urkunde.
Preisspenden:
Der Veranstalter nimmt Preisspenden dankend entgegen. Es wird gebeten, Spenden mit der Anmeldung abzugeben, damit der Spender im Ausstellungskatalog genannt werden kann.
Anzeigen im Katalog
Sie haben die Möglichkeit Anzeigen im Katalog zu veröffentlichen . Dazu sind Vorlagen bzw. Texte (kopierfähig, schwarz-weiß) bis zum Meldeschluß an die Meldestelle einzureichen und auf das genannte Konto zu bezahlen. Die Preise betragen 1/1 Seite 26.00 Euro ½ Seite 13.00 Euro ¼ Seite 8.00 Euro für private Anzeigen.
Haftung
Sollte die Ausstellung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, können die Standgelder zur Begleichung von entstandenen Kosten herangezogen werden. Jede Haftung des Erzgebirgischen Rassekatzenverein Bernsbach e.V., seiner Mitglieder und Beauftragten ist ausgeschlossen.
Jeder Aussteller haftet für die von ihm und seinen Tieren verursachten Schäden. Gerichtsstand ist Aue/Sachsen.
Übernachtungen
Übernachtungen sind zu erfragen bei Herr Marco Bärthel; Tel. 03771-217007
Guten Erfolg wünscht die Ausstellungsleitung.